| Leseprobe aus "Gründungsratgeber - von Gründern für Gründer" |
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Möchten
mehrere Personen eine Unternehmergesellschaft bzw. GmbH gründen,
spricht man von einer Vorgründungsgesellschaft. Diese entsteht allein
aus der gemeinsamen Absicht ein Unternehmen gründen zu wollen heraus,
es gibt (vereinfacht gesagt) keinerlei formale Kriterien. Rechtlich
handelt es sich ab diesem Zeitpunkt um eine Gesellschaft des bürgerlichen
Rechts (GbR). 4.2
Notartermin und Vor-GmbH Der
Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die
Beurkundung von Rechtsvorgängen zuständig. Er dokumentiert zum einen
Verträge und schriftliche Vorgänge, beglaubigt Dokumente, steht aber
den Vertragsparteien auch beratend zur Seite und weist auf
Schwierigkeiten hin. Ein Notar muss zwingend über die Befähigung zum
Richteramt verfügen, also
Jura studiert und die beiden Staatsexamina erfolgreich abgeschlossen
haben. In Deutschland gibt es etwa 9.000 Notare, der Ausbildungsstand
und das Dienstleistungsspektrum ist im Wesentlichen homogen. Die
Honorare sind gesetzlich in einer Gebührenordnung, der sog. KostO
geregelt. Da im Hinblick auf das Honorar nur geringe Abweichungen möglich
sind, ist die Auswahl
eines bestimmten Notars zunächst einmal zweitrangig. Der Notar ist im
Voraus zu kontaktieren und es sollten neben der Terminanfrage alle
wesentlichen Informationen bereits an dieser Stelle zugesandt werden,
d.h. Vorhaben (Gründung UG), Höhe der Stammeinlage, Name und Anschrift
der Gesellschafter, Name und Anschrift des Geschäftsführers,
Unternehmenszweck,
Firma (Name des Unternehmens) und Sitz. Es bietet sich an, das Gründungsprotokoll
selbst durchzugehen, da dort alle Informationen enthalten sind. Das
gesamte Gesetzeswerk MoMiG inklusive der Protokolle lassen sich auf der
Webseite des Bundesministerium der Justiz als PDF un ter
www.bmj.bund.de/enid/Gesellschaftsrecht/Die_GmbH-Reform_ts.html
herunterladen. Bei
Notaren hat sich bisweilen die Notwendigkeit von Webseiten noch nicht
herumgesprochen, so verfügen nur die wenigsten über einen vernünftigen
Webauftritt. Es gibt jedoch Verzeichnisse im Internet, so dass man in
einer Suchmaschine nur "Notar" und die entsprechende Stadt
angeben
Alternativ kann man natürlich auch im Telefonbuch nachschauen. |