Leseprobe aus "Gründungsratgeber - von Gründern für Gründer"


4.1 Der Gründungsbeschluss

Möchten mehrere Personen eine Unternehmergesellschaft bzw. GmbH gründen, spricht man von einer Vorgründungsgesellschaft. Diese entsteht allein aus der gemeinsamen Absicht ein Unternehmen gründen zu wollen heraus, es gibt (vereinfacht gesagt) keinerlei formale Kriterien. Rechtlich handelt es sich ab diesem Zeitpunkt um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR).
Wie wir in Kapitel 2 besprochen haben, haften deren Gesellschafter solidarisch und unbeschränkt. Die Gesellschaft darf also Verträge abschließen, bspw. Räume anmieten oder einen Schreibtisch kaufen, auch unter ihrem Namen. Sie wird aber juristisch wie eine GbR behandelt.
Eine Geschäftstätigkeit ist bereits möglich, allerdings ohne den Schutz der Haftungsbeschränkung (vgl. § 11 GmbHG). Diese greift erst ab der konstitutiven Eintragung in das Handelsregister (HR). Das Team entscheidet sich an dieser Stelle für die Rechtsform, Geschäftszweck, den Sitz, die Höhe der Stammeinlage und bestimmt den Geschäftsführer in spe.

 4.2 Notartermin und Vor-GmbH

Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen zuständig. Er dokumentiert zum einen Verträge und schriftliche Vorgänge, beglaubigt Dokumente, steht aber den Vertragsparteien auch beratend zur Seite und weist auf Schwierigkeiten hin. Ein Notar muss zwingend über die Befähigung zum Richteramt verfügen,

also Jura studiert und die beiden Staatsexamina erfolgreich abgeschlossen haben. In Deutschland gibt es etwa 9.000 Notare, der Ausbildungsstand und das Dienstleistungsspektrum ist im Wesentlichen homogen. Die Honorare sind gesetzlich in einer Gebührenordnung, der sog. KostO geregelt. Da im Hinblick auf das Honorar nur geringe Abweichungen möglich sind, ist die

Auswahl eines bestimmten Notars zunächst einmal zweitrangig. Der Notar ist im Voraus zu kontaktieren und es sollten neben der Terminanfrage alle wesentlichen Informationen bereits an dieser Stelle zugesandt werden, d.h. Vorhaben (Gründung UG), Höhe der Stammeinlage, Name und Anschrift der Gesellschafter, Name und Anschrift des Geschäftsführers, Unternehmenszweck, Firma (Name des Unternehmens) und Sitz. Es bietet sich an, das Gründungsprotokoll selbst durchzugehen, da dort alle Informationen enthalten sind. Das gesamte Gesetzeswerk MoMiG inklusive der Protokolle lassen sich auf der Webseite des Bundesministerium der Justiz als PDF un ter www.bmj.bund.de/enid/Gesellschaftsrecht/Die_GmbH-Reform_ts.html herunterladen.

Bei Notaren hat sich bisweilen die Notwendigkeit von Webseiten noch nicht herumgesprochen, so verfügen nur die wenigsten über einen vernünftigen Webauftritt. Es gibt jedoch Verzeichnisse im Internet, so dass man in einer Suchmaschine nur "Notar" und die entsprechende Stadt angeben muss. 

Alternativ kann man natürlich auch im Telefonbuch nachschauen.